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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pixelharmonie Webdesign Agentur – Inhaber Stefan Petig

§ 1. Geltungsbereich

    1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der Pixelharmonie Webdesign Agentur, Ihn. Stefan Petig, Hindenburgstraße 6a-10a, 42853 Remscheid (im Folgenden: „Pixelharmonie“), und ihren Kunden. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen.

    2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Pixelharmonie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

    3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Pixelharmonie schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet Pixelharmonie die Zahlung der Vergütung.

    4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

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§ 2. Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

    1. Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen von Pixelharmonie auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärung in Textform zustande.

    2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot der Pixelharmonie und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von Pixelharmonie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen ausgeführt.

    3. Pixelharmonie behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

    4. Aufgaben können bei entsprechendem Kundenwunsch durch Pixelharmonie auch in Zusammenarbeit mit von dem Kunden beauftragten Dritten durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall Pixelharmonie ausschließlich für eigene Leistung haftet und nicht für die der von dem Kunden beauftragten Dritten oder der des Kunden selbst.

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§ 3. Liefer-/ Leistungsfrist und Liefer-/ Leistungstermine

    1. Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

    2. Die Liefer-/ Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/ Leistungsgegenstand Pixelharmonie verlassen hat.

    3. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Pixelharmonie liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden dem Kunden in wichtigen Fällen schnellstmöglich mitgeteilt.

    4. Für die Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann Pixelharmonie nicht haftbar gemacht werden.

    5. Teillieferungen/ -leistungen sind innerhalb der von Pixelharmonie angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.

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§ 4. Leistungsumfang und Vergütung

    1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch das Angebot und die Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen Pixelharmonie durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz von 125,00 € netto berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen sind, soweit nicht explizit vereinbart, nicht vom Leistungsumfang umfasst.

    2. Insoweit der Kunde Pixelharmonie mit Leistungen beauftragt, die einen künstlerischen Gestaltungsspielraum aufweisen, wird darauf hingewiesen, dass eine künstlerische Gestaltung bei reinem Nichtgefallen des Kunden keinen Mangel darstellt, außer es wurden konkrete Vorgaben des Kunden nicht umgesetzt.

    3. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

    4. Pixelharmonie behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

    5. Ist Pixelharmonie zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die Pixelharmonie keinen Einfluss hat, haftet Pixelharmonie nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von Pixelharmonie haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/ Updates der Server oder der laufenden Software oder durch höhere Gewalt.

    6. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führen die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Serverarbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.

    7. Reisekosten sind, insoweit nicht gesondert vereinbart, mit der vereinbarten Vergütung mit abgegolten.

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§ 5. Zahlungsbedingungen

    1. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen werden für einmalige oder initiale Leistungen grundsätzlich durch Pixelharmonie nach Erfüllung eines Einzelauftrags in Rechnung gestellt. Monatliche Vergütungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung sofort fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.

    2. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.

    3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Pixelharmonie eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Pixelharmonie aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

    4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Pixelharmonie nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

    5. Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch Pixelharmonie, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen durch Pixelharmonie vertragsgemäß ausgeführt worden.

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§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen von Pixelharmonie einen Projektleiter. Dieser steht Pixelharmonie während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.

    2. Der Kunde unterstützt Pixelharmonie bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien, Zugänge usw., soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie die Einholung etwaig notwendiger Genehmigungen oder Zustimmungen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.

    3. Der Kunde übersendet Pixelharmonie alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. Pixelharmonie präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Materialien die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.

    4. Der Kunde ermöglicht Pixelharmonie die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/ Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von Pixelharmonie erforderlich ist und die Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.

    5. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von Pixelharmonie schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Wenn mit dem Kunden bereits Fristen für bestimmte Mitwirkungshandlungen abgestimmt wurden, ist eine schriftliche Aufforderung seitens Pixelharmonie nicht notwendig. In einem solchen Fall verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend der Verzögerung des Kunden. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und draus Leerlaufzeiten bei Pixelharmonie resultieren, wird pro Tag Wartezeit eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tagessatzes (8 Stunden zu dem o. g. Stundensatz) in Rechnung gestellt. Insoweit eine monatliche Pauschale für die Leistungen der Pixelharmonie vereinbart wurde, wird diese im Falle einer vorab bezeichneten Verzögerung des Kunden dennoch fällig, auch wenn Pixelharmonie damit ihre Leistungspflicht nicht entsprechend erfüllen kann.

    6. Die pauschale Vergütung bzw. der Fortbestand der monatlichen Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultieren, wird entsprechend der vereinbarten Stundensätze abgerechnet.

    7. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und Pixelharmonie abgestimmt sowie dokumentiert.

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§ 7. Abnahme und Annahme der Leistung/ Korrekturschleife

    1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gewährt Pixelharmonie bei der Erstellung von Texten zwei und bei der Erstellung von Seitenstrukturen eine Korrekturschleife, die in der Vergütung mit inbegriffen ist. Für sämtliche andere Leistungen ist keine vertragliche Korrekturschleife vorgesehen. Eine Korrekturschleife bezeichnet die Umsetzung von Änderungswünschen des Kunden an der Leistung von Pixelharmonie, die sich nicht ausschließlich auf die Beseitigung von Mängeln bezieht. Pixelharmonie ist dazu berechtigt, Änderungswünsche, die sich nicht auf die Beseitigung von Mängeln bezieht, abzulehnen, insoweit diese sich auf eine rein künstlerische Gestaltung beziehen. Vom Kunden gewünschte Änderungen außerhalb der Korrekturschleifen, die sich nicht auf Mängel beziehen, sind gesondert entsprechend den vereinbarten Tagessätzen an Pixelharmonie zu vergüten.

    2. Eine schriftliche oder mündliche Abnahme des Kunden hinsichtlich der einzelnen Leistungen von Pixelharmonie ist nicht notwendig, es sei denn, der Kunde wünscht die Freigabe explizit. Der Kunde ist dann verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    3. Die Leistungsabnahme gilt als stillschweigend gewährt, wenn der Kunde die Leistung der Pixelharmonie nicht innerhalb von 7 Tagen bemängelt.

    4. Nach Abnahme bzw. stillschweigender Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte.

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§ 8. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/ Leistungsschutzrechte

    1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die ausschließlichen Nutzungsrechte an den von Pixelharmonie angefertigten Arbeiten. Die Nutzungsrechte gelten zeitlich unbefristet und örtlich unbegrenzt. Die Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden verändert werden.

    2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (Z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) von Werken, die nicht durch Pixelharmonie erstellt wurden, oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) werden durch Pixelharmonie, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt, insoweit diese von Pixelharmonie selbst in die Leistungen eingebracht werden. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarte Arbeit zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit andere Werke von dem Kunden Pixelharmonie zur Auftragsdurchführung übergeben oder bereitgestellt werden, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte oder Zustimmung Dritter von dem Kunden einzuholen.

    3. Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.

    4. Pixelharmonie behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten und Ergebnisse (z. B. Auswertungen) sowie den Namen oder die Firmenbezeichnung sowie das Logo des Kunden zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Parteien vereinbaren, dass dies keinen Verstoß gegen § 13 dieser AGB darstellt. Pixelharmonie ist insoweit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Der Kunde überträgt hierfür Pixelharmonie die Nutzungsrechte an dem Namen bzw. Firmennamen und dem Firmenlogo. Pixelharmonie ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.

    5. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei Pixelharmonie. Dies gilt auch für Leistungen der Pixelharmonie, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.

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§ 9. Eigentumsvorbehalt/ Vorbehalt von Nutzungsrechten

    1. Pixelharmonie behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.

    2. Bei vertragswidrigem Verhalten der Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Pixelharmonie nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

    3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch Pixelharmonie ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von Pixelharmonie ausdrücklich erklärt wird.

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§ 10. Gewährleistung, Haftung

    1. Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Leistungsgegenstandes geltend machen.

    2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Pixelharmonie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

    3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

    4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pixelharmonie nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug und Unmöglichkeit.

    5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind. Diese sind auf den objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    6. 10 Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Pixelharmonie.

    7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

    8. Der Kunde haftet für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die Pixelharmonie aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus § 6 dieser AGB entstehen.

    9. Der Kunde verpflichtet sich, Pixelharmonie von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von Pixelharmonie (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).

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§ 11. Haftungsausschluss

    1. Pixelharmonie ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren.

    2. Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss Pixelharmonie nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

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§ 12. Schadensersatz

    1. Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen Pixelharmonie Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.

    2. Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist Pixelharmonie zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.

    3. Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann Pixelharmonie Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.

    4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann Pixelharmonie, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 90 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

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§ 13. Verschwiegenheit

Insoweit Pixelharmonie Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium, besteht hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.

§ 14. Datenschutz

    1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsgerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

    2. Insoweit Pixelharmonie für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

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§ 15. Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting

Ist die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting) Gegenstand des zwischen Pixelharmonie und dem Kunden geschlossenen Vertrages, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

15.1 Haftung und Gewährleistung

    1. Pixelharmonie haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von Pixelharmonie liegen. Pixelharmonie haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.

    2. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
    3. Pixelharmonie haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet Pixelharmonie, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe, die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet Pixelharmonie für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

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15.2 Vergütung/ Änderungsvorbehalt

    1. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannten Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

    2. Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von Pixelharmonie bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). Pixelharmonie behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Pixelharmonie wird dem Kunden eine Preisänderung rechtzeitig mitteilen.

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15.3 Pflichten des Kunden/ Vorübergehende Sperrung

    1. Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.

    2. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der von Pixelharmonie zur Verfügung gestellten Dienste, die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von Pixelharmonie führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:

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    • massenhafter Versand von E-Mails

    • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist

    • Betrieb von sog. „Mining-Diensten“ für Kryptowährungen, wie z. B. „Bitcoin“, „Ethereum“, „OneCoin“ oder „Monero“

    • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten oder

    • Betreiben von Serverdiensten, die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern

    • Aufgrund der extremen Rechenlast ist das Betreiben einer Cloud nur nach vorheriger Absprache mit Pixelharmonie möglich.

    1. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch Pixelharmonie nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.

    2. Pixelharmonie ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird Pixelharmonie den Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird Pixelharmonie den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder Pixelharmonie aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann. Pixelharmonie ist berechtigt, dem Kunden für die Sperrung eine Gebühr in Höhe von 65,00 € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

    3. Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihm genutzten Einrichtungen von Pixelharmonie feststellen, wird er Pixelharmonie umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.

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15.4 Vertragslaufzeit/ Kündigung

    1. Die vertragliche Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien vereinbaren mit Angebot und Auftragsbestätigung eine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch immer jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, insoweit das Vertragsverhältnis nicht wirksam und fristgerecht von einer der beiden Parteien vorab gekündigt wird. Die Kündigungsfristen beträgt 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Pixelharmonie liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

    • Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.

    • Der Kunde ist zahlungsunfähig, es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

    • Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch Pixelharmonie nicht unverzüglich ab.

    1. Eine Kündigung kann in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für Pixelharmonie aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wer die Erklärung abgibt.

    1. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit den auf ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von Pixelharmonie keine rechtzeitigen Anweisungen, ist Pixelharmonie berechtigt, die Domains zu löschen. Erfolgt die Kündigung durch Pixelharmonie, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass Pixelharmonie den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.

§ 16. Zusätzliche Bestimmungen für die Reservierung von Domains

Beauftragt der Kunde Pixelharmonie mit der Registrierung von Domains, gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:

    1. Pixelharmonie reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch Pixelharmonie (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. Pixelharmonie hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.

    1. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligen NIC eingetragen ist.

    1. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.

    1. Pixelharmonie wickelt Domainregistrierungen direkt über den jeweiligen Anbieter ab. Alle .de-Domains werden durch den Anbieter direkt bei der DENIC registriert.

    1. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

§ 17. Kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden

Pixelharmonie ist dazu berechtigt, weitere Kunden aus der gleichen Branche oder auch Mitbewerber des Kunden zu betreuen. Es besteht insoweit kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden.

§ 18. Änderungen der AGB

    1. Pixelharmonie behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

    1. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die Pixelharmonie nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Pixelharmonie wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Pixelharmonie seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch Pixelharmonie berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.

§ 19. Schlussbestimmungen

    1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Pixelharmonie zuständig ist. Pixelharmonie ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

    1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Pixelharmonie geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

    1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

Stand: September 2023

Wer ist Stefan Petig?

84er Baujahr. Aufgewachsen in Remscheid und somit “en Remscheider Jong”

Meine Mission: (Problem-)Lösungen für digitale Zukunftsfähigkeit und Sichtbarkeit durch Webseiten für Unternehmungen zu schaffen. 

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Worum geht es? Ich war Podcast-Gast bei und mit Moderatorin 🙆‍♀️Nicole Haas, in der Gründerschmiede Remscheid e.V. In dem kleinen Interview quatschen wir über #Digitalität, #Menschen, #Webdesign, #Denkensweise vor allem aber der (Kommunikations-)Harmonie, zueinander.

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Worüber wird gequatscht? Zu Beginn des Gespräches geht es über den „Petig“, folgend über Webdesign und dann berauschend tief in die Psyche von Menschen sowie leichtes Geplänkel über Remscheid.

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Themen: Wir quatschen quer von Webdesign und Menschen (wie soll es auch anders sein 🤭), Marketing-Tools / Podcast´s, Google, Rezensionen, Tipps, (nötige) Keywörter Empfehlungen und Social Media.

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Stimmproben & Ansichten:

In der Ausbildung zum Koch, begann ich ein “kreatives” Leben. Da meine damalige Perspektive nicht beim (mega Beruf) Koch sein stoppte, ging es weiter zu mehr Menschenkontakt…

Ich erlebte knapp 13 Jahre kaufmännisch- & logistisches Dasein bei Autovermietungen.

Hier lernte ich viel über Menschen. Arten des Denkens, Kommunikation auf vielen Ebenen und Bewegungen.

Parallel bin ich seit 2008 als Webdesigner selbstständig, seit 2018 vollblütig.
Digitalität hat mich bereits in jungen Jahren interessiert und immer wieder in den Bann gezogen…

Rückblickend hätte kein Tag fehlen dürfen, denn all das was geschah sollte so sein und stützt mich in meinem heutigen Tun.

Ich genieße es webseitenartige Lebenswerke zu erstellen und Intentionen von Kunden und Kundes-Kunden, harmonisch, zu verbinden.

Ebenso habe ich Freude an nachhaltiger Betreuung und Entwicklung.
– Denn, wer sich gefunden hat, kann gemeinsam großes erreichen.